Positionen

Fragwürdige Wildbrücken

Für Grün- oder Wildbrücken werden zusätzlich viele Hektar landwirtschaftliche Fläche beansprucht. Durch eine bessere Bündelung von Infrastrukturmaßnahmen und gezieltes Artenmanagement können sie oftmals vermieden oder nach Anzahl und Ausdehnung reduziert werden.

Wildbrücke A20 bei Strukdorf

Wildbrücken in der Diskussion

Der Kreis Segeberg wird in einigen Jahren der Kreis mit den meisten Wildbrücken in Deutschland sein. Eine Wildbrücke existiert bei Negernbötel seit 2005 und eine weitere Wildbrücke existiert bei Strukdorf seit dem Sommer 2009. Weitere Wildbrücken sind geplant im Bereich Todesfelde, Mönkloh und nördlich Bad Bramstedt.

Der Steuerzahlerbund hatte bereits bei der Wildbrücke Negernbötel erhebliche Bedenken auch hinsichtlich der übermäßigen Kosten zum Ausdruck gebracht.

Ungeachtet dieser Kritik sind weitere Wildbrücken eingerichtet und geplant worden. Die Jägerschaft befürwortet solche Brücken, da die Isolierung Inzuchterscheinungen in der Wildpopulation befürchten lasse.

Der ADAC teilt die Kritik des Steuerzahlerbundes: "Im Straßenbau mangelt es an allen Ecken und Kanten, und hier wird mit völlig überzogenem Aufwand eine Brücke gebaut, obwohl Wildzäune effektiver und günstiger gewesen wären", sagt Ulrich Becker, Vizepräsident des Automobilclubs ADAC in Kiel (www.ln-online.de/artikel/2261270 ).

Nunmehr kommt massive Kritik aus den Reihen der Landwirte. Wie erwähnt, entstehen allein im Kreis Segeberg fünf gigantische Grünbrückenbauwerke. Im Raum Todesfelde werden zusätzlich über 60 ha landwirtschaftlicher Nutzflächen (Ackerland) im Rahmen einer Wildbrückenumfeldgestaltung aus der Produktion genommen.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr trägt hierzu vor, dass die Wildbrücken sehr viel Geld kosten und eine Funktionsertüchtigung durch Aufforstungsmaßnahmen notwendig ist, da zwei Landesstrassen unweit und parallel zur Wildbrücke erhebliche Unruhe mit sich bringen.

Hier ist der Knackpunkt:
Die Landwirte fragen sich, ob hier Beliebigkeit vorherrscht. Eine standortgerecht funktionierende Wildbrücke wird entsprechend der Situationsgegebenheiten durch Umfeldgestaltung aufgewertet zu einer „gut funktionierenden“ Grünbrücke usw.

Da der Landwirt keinen vergleichbaren Flächenschutz genießt, wie etwa der Waldbesitzer, und Landwirtschaft als Störfaktor begriffen wird, fällt ein Abwägungsvorgang immer zu Lasten der Landwirtschaft aus. Auch die Jägerschaft vor Ort ist irritiert.

Es muss doch Grundlage sein, dass jede Planung zunächst auch die Frage der Verfügbarkeit von Ressourcen aufwirft. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Landwirte neben dem Flächenentzug für eine anerkannte und wichtige Infrastrukturmaßnahme auch das Anpflanzen von Wald dulden müssen, obwohl über den Erfolg dieser Maßnahme nur spekuliert werden kann. Welche Absurdität, wenn hier fruchtbares Ackerland beseitigt und gleichzeitig Urwald anderswo in der Welt abgeholzt wird.

Das derartige Brückenmaßnahmen bei der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung dann noch nicht einmal als Ausgleich Anrechnung finden, ist ein Beispiel dafür, wie einseitig der Kompensationserlass Straßenbau ausgerichtet ist. Dieser Erlass ist 2004 vom Verkehrsministerium gemeinsam mit dem MLUR herausgegeben worden. Bei der Ausarbeitung im Arbeitskreis war landwirtschaftlicher Sachverstand nicht gefragt.

15.01.2010 00:00 Alter: 3 Jahre