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DBK- Deutsche Bauernkorespondenz, Rubrik "Nachgefragt"

Eingriffe in Natur und Landschaft sind bei Vorhaben der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand oft nicht vermeidbar. Und weil Flächen nicht nur für das Vorhaben, sondern auch für den notwendigen Ausgleich und Ersatz benötigt werden, sind Nutzungskonflikte mit der Land- und Forstwirtschaft quasi vorprogrammiert. Wie sich verschiedene Akteure rund um das Flächenmanagement dem Flächenverbrauch stellen, dokumentiert die Rubrik Nachgefragt.

Dietrich Pritschau, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Segeberg im Bauernverband Schleswig-Holstein

Der beste Hektar Boden ist der, den wir landwirtschaftlich nutzen und nicht durch Entzug verbrauchen. Das vor fast 10 Jahren formulierte politische Ziel, den Flächenverbrauch von aktuell ca. 100 Hektar je Tag auf 30 Hektar je Tag bis 2020 zu reduzieren, ist endlich ernst zu nehmen. Woran liegt es, dass das Ziel nicht erreicht werden kann? Die Antwort ist genauso vielschichtig, wie die Ursächlichkeit des Bodenverbrauchs durch Siedlung, Versiegelung und Ausgleichsflächenausweisung. Die Ergebnisse sind gleichartig: Die Umwidmung und der Entzug von landwirtschaftlichen Flächen engt die nachhaltige jährliche Bewirtschaftung und Nutzung flächenmäßig immer mehr ein. Dieses wird uns zurzeit beim Bau der A20 vorgeführt. Für den Bau der A20 im Kreis Segeberg beträgt der Flächenanspruch insgesamt 1.600 Hektar auf 65 Kilometern. 250 Hektar werden versiegelt und 1.350 Hektar Acker- und Grünland werden Ausgleichsfläche. Aus diesen Zahlen ergibt sich ein Verhältnis von 1:5,4. Dieses Zahlenverhältnis haben die Landwirte buchstäblich zur Autobahnblockade gebracht (www.wertvollesland.de). Die zum 01.03.2010 in Kraft getretene Agrarklausel (§ 15(3)BNatSchG) wird begrüßt. Eine Trendwende im Sinne der oben beschriebenen Zielsetzung ist damit jedoch nicht eingeleitet worden. Die administrative Umsetzung der Agrarklausel läuft in Schleswig-Holstein darauf hinaus, dass beim Straßenbau weiterhin wertvolle landwirtschaftliche Flächen aus der Produktion genommen werden sollen. Allenfalls wird der Flächenzugriff begrenzt auf den festgestellten Eingriff. Solange aber die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Ergebnisse mit einem Verhältnis von 1:5 hervorbringt, bleiben landwirtschaftliche Flächen Verfügungsmasse. Zudem ist es das Ziel der Straßenplaner, die Planfeststellungsbeschlüsse klagefest und gerichtsfest zu machen, d. h. klageberechtigte Naturschutzverbände sollen mit großen Ausgleichsflächenanteilen beruhigt werden. Fazit: Uns gehen immer mehr Flächen verloren, das 30-Hektar-Ziel wird verfehlt.

Nur wenn landwirtschaftliche Flächen einen rechtlichen Schutzstatus erhalten (Beispiel: Waldgesetz), werden landwirtschaftliche Flächen nicht mehr Verfügungsmasse sein. Das Unterlaufen der Agrarklausel, indem Ausgleichsflächen als Nutzflächen behandelt werden (keine Düngung zulässig), sollte Anlass sein, die Verwaltungspraxis zur Umsetzung der Agrarklausel zu überprüfen. Der Gesetzeswortlaut (§15 (3) BNatSchG) ist eindeutig: „…um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.“ Die Administration arbeitet daran, dieser Bestimmung einen völlig anderen Sinn zu geben. Es darf m. E. nicht sein, dass Ausgleichsflächen, die nicht im herkömmlichen Sinne genutzt werden dürfen, gleichwohl als landwirtschaftliche Flächen bilanziert werden. Mit diesem administrativ verfügten Etikettenschwindel werden Bilanzen frisiert und unbequeme Zielvorgaben umschifft. Der Gipfel ist, dass dies alles über teure Gutachten gerechtfertigt und über die Maut finanziert wird.

Daher muss kurzfristig ein Strategiewechsel bei den Entscheidungsträgern und in der Administration eingeleitet werden. Es muss das Eingriffs-Ausgleichsverhältnis neu festgelegt werden. Dieses, indem die Eingriffsfläche neu definiert und eine Wirkzonenbeeinträchtigung vernachlässigt wird. Weiterhin ist eine konsequente Anrechnung von Grünbrücken- und Tierquerungsbauwerken bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen. Auch  sollten über monetäre Ersatzregelungen Vertragsnaturschutzmaßnahmen und die Aufwertung von nicht landwirtschaftlichen Flächen auf den Weg gebracht werden.

Aktion „Wertvolles Land“ 

Flächenverbrauch eindämmen: Gesetz zügig umsetzen

Zum 1. März sind ein neues Bundesnaturschutzgesetz und ein neues Landesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Die Aktion „Wertvolles Land“ fordert, die neuen Regelungen über den Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zügig umzusetzen, um den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen einzudämmen.

Die Aktion „Wertvolles Land“ wurde vom Bauernverband Schleswig-Holstein gegründet, um auf den zunehmenden Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen durch übermäßige Ausgleichsmaßnahmen für Naturschutzeingriffe hinzuweisen. So werden z. B. beim Straßenbau neben der Trassenfläche noch einmal das Drei- bis Vierfache an Fläche für Ausgleichsmaßnahmen beansprucht. Die landwirtschaftliche Fläche, so der Bauernverband, werde aber dringend benötigt, um auch in Zukunft Nahrungsmittel und Energie für eine wachsende Weltbevölkerung zu erzeugen. Verbandspräsident Schwarz erklärte dazu, „Unsere Kritik ist vom Gesetzgeber gehört worden. Nun geht es darum, die neuen Regelungen zügig in der Praxis umzusetzen, um den Flächenverbrauch einzudämmen.“  Der Aufruf richte sich an Naturschutzbehörden, Landschaftsplaner und Vorhabenträger.

Nach neuem Recht können Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen auf Naturschutzflächen sowie die Entsiegelung und die Vernetzung von Lebensräumen als Ausgleich anerkannt werden. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind vorrangig in Be-tracht zu ziehen, um möglichst zu vermeiden, dass landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden. Soweit dies geschieht, soll die Ausgleichsfläche möglichst nicht größer sein als die Eingriffsfläche.

Rendsburg, den 10.03.2010

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Neue Internetseite www.wertvollesland.de

Bauernverband wehrt sich gegen Landverlust

Jeden Tag gehen der deutschen Landwirtschaft über hundert Hektar Landwirtschaftsfläche unwiederbringlich verloren. Dieses entspricht in etwa 125 Fußballfeldern. Aktuell wurde gerade die Marke von 17 Mio. Hektaren in Deutschland unterschritten. Weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche stehen heute für die Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen zur Verfügung. Der Bauernverband Schleswig-Holstein läutet nun die Alarmglocke. Zur Eröffnung des neuesten Teilabschnittes der Autobahn A20 warnt Dietrich Pritschau vom Kreisbauernverband Segeberg: „Boden ist nicht vermehrbar. Wir müssen dieses knappe Gut besser schützen, denn es ist die Grundlage allen Lebens auf dieser Erde.“

Nach Ansicht des Kreisvorsitzenden wird der Wert des Bodens in Deutschland noch immer viel zu gering geschätzt, obgleich die landwirtschaftliche Nutzfläche von vergleichsweise hoher Qualität ist. Er kritisiert, dass Planer, Verwalter, aber auch die Politik so täten, als sei das Land „im Überfluss vorhanden“. Das Gegenteil sei der Fall. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Europa betrage im Schnitt 57,1 Prozent, in Deutschland nur noch 47,4 Prozent. Ungeachtet dessen würden landwirtschaftlich nutzbaren Flächen leichtfertig als „Verfügungsmasse“ für alle möglichen Nutzungsansprüche betrachtet.

Die politische Zielsetzung, den Verbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, bezeichnete Pritschau angesichts des Flächenverbrauchs als Utopie. Er appelliert an die Politik: „Wer die Abholzung des Regenwaldes verurteilt, darf vor dem täglichen Flächenverbrauch bei uns nicht die Augen verschließen.“ Der Bauernverband sucht nun mit der neuen Internetseite www.wertvollesland.de die Öffentlichkeit. Denn nur durch genügend landwirtschaftliche Fläche werde man ausreichend Lebensmittel für eine immer noch wachsende Weltbevölkerung und zugleich nachwachsende Rohstoffe für einen wirksamen Klimaschutz erzeugen können, zeigte sich Pritschau überzeugt.

Rendsburg, den 27.07.2009

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Neues Naturschutzgesetz unter Dach und Fach

Schwarz: Nutzungsfähigkeit der Flächen erhalten

Die vom Bundestag beschlossene neue Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes enthält eine Regelung zur Schonung und Bewahrung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsregelung. Diese Regelung wird vom Bauernverband Schleswig-Holstein ausdrücklich begrüßt.

In einem Schreiben von Präsident Werner Schwarz an die Minister von Boetticher und Biel heißt es: „Wir
müssen die Nutzungsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Flächen für zukünftige Generationen erhalten, um den Herausforderungen Ernährungssicherstellung und Klimaschutz begegnen zu können.“ Schwarz bat die Minister, die Regelungen zum Schutz der Agrarstruktur bei bereits begonnenen und bevorstehenden Straßenbauvorhaben schon jetzt im Lande Schleswig-Holstein anzuwenden. Er ging im Vorfeld davon aus, dass der Bundesrat dem Bundesnaturschutzgesetz in seiner Sitzung am 10. Juli die Zustimmung nicht versagen werde, was auch geschah. Das neue Gesetz ist damit endgültig unter Dach und Fach.

Bauernblatt für Schleswig-Holstein vom 20. Juli 2009

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Flächenverbrauch bei Ausgleichsmaßnahmen mindern!

DBV zur Verabschiedung der Umweltgesetze im Deutschen Bundestag

Im neuen Bundesnaturschutzgesetz wird der Entsiegelung bebauter Flächen sowie der Biotoppflege durch Landwirte ein Vorrang bei den Ausgleichmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt gegeben. Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Umweltgesetze im Bundestag hebt der Deutsche Bauernverband (DBV) diese Neuausrichtung im Naturschutz hervor und fordert die Behörden auf, ihre Verwaltungspraxis zukünftig diesem klaren Bekenntnis des Gesetzgebers zu einer flexibleren Gestaltung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung anzupassen.

Berlin, den 19.6.2009/ DBV PM-Auszug

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